Wir möchten Eltern und Kinder ausdrücklich ermuntern, zu Fuß zur Schule zu kommen. Sollte Ihr Kind mit dem Roller oder Fahrrad zur Schule kommen, müssen wir Sie darauf hinweisen, dass diese grundsätzlich nicht über den Schulträger gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert sind. Ausgenommen sind Situationen, in denen die Kinder ihr Fahrrad im Rahmen der Verkehrserziehung mitbringen sollen und dazu von den Lehrkräften aufgefordert wurden.
Auf dem Schulgelände stehen ungeachtet dessen Abstellmöglichkeiten für Roller und Fahrräder zur Verfügung. Rollerständer befinden sich im hinteren Bereich des Schulhofs neben dem Eingang zu den Kindertoiletten. Fahrradständer befinden sich im vorderen Bereich des Schulhofs.
Der Fahrrad- und Rollerständer, der sich am hinteren Kellereingang neben dem Aula-Notausgang befindet, soll von den Kindern nicht genutzt werden. Er ist für Pausenaufsichten oder OGS-Mitarbeiter/innen schlecht einsehbar. Daher sollen sich die Kinder während der Pausen- oder OGS-Zeit dort auch nicht aufhalten. Zur Erinnerung für die Kinder dient die rote Linie als Grenze für den Pausenbereich.
Das Anschließen von Rollern oder Fahrrädern am Geländer des Kellereingangs, insbesondere am Aula-Notausgang, ist verboten.
In der Vergangenheit ist aufgefallen, dass viele Kinder ihren Roller oder ihr Fahrrad nicht sicher abschließen oder sogar abstellen, ohne ein Schloss anzubringen. Bitte sprechen Sie als Eltern mit ihrem Kind darüber und üben Sie gemeinsam, wie man einen Roller oder ein Fahrrad sachgerecht abstellt und abschließt.