Besonders häufig gestellten Fragen
Dies sind schulische Veranstaltungen, an denen eine Teilnahmepflicht Ihres Kindes besteht. In begründeten Einzelfällen nimmt Ihr Kind anstelle dessen am Unterricht einer anderen Klasse teil.
Beurlaubungen in besonderen Fällen (Persönlicher Anlass wie Hochzeit, Todesfall in der Familie; Aktive Teilnahme an Veranstaltungen wie sportlichen Wettkämpfen und künstlerischen/wissenschaftlichen Wettbewerben sowie Veranstaltungen anlässlich nationaler oder religiöser Feiertage; Erholungsmaßnahmen wie Kuraufenthalt) sind durch die Schulleitung zu genehmigen und schriftlich zu formulieren. Der Antrag auf Beurlaubung ist frühzeitig in Papierform oder per Mail an das Sekretariat zu richten, damit eine Bearbeitung fristgerecht möglich ist. Beurlaubungen vor oder im Anschluss an die Ferien sowie an Brückentagen sind nicht möglich.
Elternabende sind wichtige Zusammentreffen, in denen schul- oder klassenorganisatorische Themen miteinander besprochen werden bzw. ggf. darüber informiert wird. An diesen Abenden haben Sie die Möglichkeit, eigene Themen einzubringen und Fragen zu stellen. Sprechen Sie auch mit den Elternvertretern über evtl. Anliegen. Sollten Sie an einem Elternabend nicht teilnehmen können, informieren Sie sich bitte bei der Klassenpflegschaftsvorsitzenden über die besprochenen oder beschlossenen Inhalte.
(Dieser Punkt muss zur Zeit leider größtenteils pausieren)
Teilnahme der Eltern am schulischen Leben ist ausdrücklich gewünscht und gerne gesehen! Wir freuen uns über Ihre Mitwirkung bei Schulfesten, beim Lotsendienst, dem Karnevalsumzug, der Fahrradausbildung der Viertklässler, beim Aktivitätstag im 2.HJ, beim Bücherei-Team, dem Förderverein, der Leseparade, der Gestaltung des Schulhofes und der Gestaltung und Pflege des Klassenraums.
Elternpost findet in der Regel per Mail statt. Zwischendurch gibt es auch Elternpost, die über den gelben Schnellhefter ausgeteilt wird. Bitte schauen Sie regelmäßig nach, ob es Elternbriefe gibt. Heften Sie die Elternpost aus der Mappe. Dies signalisiert uns, dass die Briefe bei Ihnen angekommen sind.
Kontrollieren Sie freitags die Woche im Lerntagebuch Ihrer Kinder. Dort finden sich gegebenenfalls Nachrichten zum Leistungspensum Ihres Kindes oder Tipps zur wiederholenden Übung bestimmter Lerninhalte.
Bitte geben Sie Ihrem Kind ein gesundes Frühstück mit in die Schule und benutzen Sie eine Brotdose sowie eine befüllbare Trinkflasche. Vermeiden Sie Müll.
Die Fundsachen werden im Keller der Schule (Gebäude A, Eingang neben der Aula, Regal im Raum am Ende der Kellertreppe) in Kisten aufbewahrt. Eine Lehrkraft sorgt freundlicherweise für die ordentliche Aufbewahrung der Fundsachen in beschrifteten Kisten.
Die Kisten mit den Fundsachen werden zweimal im Schuljahr vom Hausmeister der Schule, Herr von Münster, im Eingangsbereich der OGS ausgestellt, Ende Januar (nach den Zeugnissen) und Ende Mai (vor den Sommerferien). In der Woche vorher werden die Eltern per Mail daran erinnert.
Alle Fundsachen, die über diesen Zeitpunkt hinaus liegen bleiben, werden vom Hausmeister zu gemeinnützigen Vereinen gebracht (bspw. Kleiderkammer).
Unabhängig von diesen zwei Terminen im Schuljahr haben die Eltern jederzeit über den Hausmeister Zugang zu den Fundsachen.
Erfahrungsgemäß ist es sinnvoll, dass Sie als Eltern alle Kleidungsstücke oder anderes Material (Frühstücksdosen, Trinkflaschen, Sportbeutel u.a.) der Kinder mit Namen kennzeichnen, damit diese gut zugeordnet werden können.
Wenn Ihr Kind Geburtstag hat, kann es an diesem oder einem der folgenden Tage Kuchen o.ä. bitte geschnitten bzw. portioniert mit in die Schule bringen (gut bewährt haben sich Muffins oder Brownies). Sahnetorten oder Kuchen, für die Teller und Gabeln gebraucht werden, können wir in der Schule nicht essen. Es wäre schön, wenn Sie auf Nüsse sowie Gelatine verzichten könnten.
Hausaufgaben sollen die individuelle Förderung unterstützen. Das 1./2. Schuljahr sollte in der Hausaufgabenzeit 30 Minuten konzentriert arbeiten. Das Pensum wird individuell ausfallen.
Das 3./4. Schuljahr sollte in der Hausaufgabenzeit 45 Minuten konzentriert arbeiten. Das Pensum wird individuell ausfallen.
Das konzentrierte Arbeiten wird bei den OGS Kindern in der Schule von den Lehrer/innen in der Hausaufgabenbetreuung im Lerntagebuch abgezeichnet. Bei den Nicht-OGS Kindern bitten wir Sie als Eltern abzuzeichnen.
Mittwochs soll in einer kreativen Hausaufgabe nicht in den Arbeitsheften, sondern an Projekten gearbeitet werden.
Verbrauchsmaterial, das im Unterricht benötigt wird, wird aus der Klassenkasse gezahlt. Dies betrifft beispielsweise Material für den Kunstunterricht, Arbeitsmaterialien für die Lernzeit und Freiarbeit. Damit nicht jedes Elternteil für sein Kind diese Materialien besorgen muss, wird es gesammelt bestellt. Regelmäßig werden die entsprechenden Geldbeträge eingesammelt. Die Klassenkasse wird von den Eltern geführt.
Sollten Sie Fragen oder Mitteilungen an uns Klassenlehrkräfte haben, erreichen Sie uns per Mail (Mailadressen s. “Team“). Sollte ein persönliches Gespräch erforderlich sein, können Sie einen Gesprächstermin vereinbaren. Bitte teilen Sie im Vorfeld Ihr Anliegen mit, damit wir uns entsprechend vorbereiten können.
Im Krankheitsfall der Klassenlehrerinnen oder Klassenlehrer werden die Kinder gemäß Plan an der Klassentüre auf alle Klassen aufgeteilt oder eine Vertretung übernimmt den Unterricht. Nach dem Schulvormittag in anderen Klassen findet der Ganztag ganz normal statt.
Ist ein Kind erkrankt, sind die Eltern verpflichtet, es bis Schulbeginn 8:00 Uhr im Sekretariat der Schule (Tel: 0228-355097) oder durch eine Mail an die Schule (paul-klee@schulen-bonn.de) oder schriftlich auf Papier, unter Angabe eines Zeitraums oder an jedem neuen Fehltag erneut, krankzumelden . Noch komfortabler geht das über unsere Online-Krankmeldung. Diese Tage gelten als entschuldigte Fehltage auf dem Zeugnis.
Krankheiten wie Kopflausbefall, Scharlach, Keuchhusten, Windpocken, Masern, Mumps gehören zu den meldepflichtigen Krankheiten. In diesem Fall müssen Sie die Krankheit mit der Krankmeldung benennen und der Klassenlehrkraft mitteilen. Diese muss die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren. Die Schule ist ebenfalls verpflichtet, das Auftreten der Krankheit dem Gesundheitsamt zu melden.
Ab dem dritten Krankheitstag ist eine schriftliche Entschuldigung in Papierform oder per Mail bei der Klassenlehrkraft abzugeben. Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht in die Schule, wenn es sich nicht gut fühlt und in der Nacht oder am frühen Morgen Krankheitssymptome auftreten. Kinder, die während der Schulzeit Symptome zeigen, müssen umgehend abgeholt werden. Unter der von Ihnen angegebenen Notfallnummer sollten Sie daher jederzeit erreichbar sein. Sollte sich die Nummer ändern, bitten wir um Nachricht an die Klassenlehrkraft und das Sekretariat.
Bei der Anmeldung zur Grundschule erhalten alle Eltern die „Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. §34 Abs.5 S.2 Infektionsschutzgesetz“ des Gesundheitsamtes der Stadt Bonn. Es gibt Hinweise zu Verhaltensweisen bei meldepflichtigen Krankheiten wie Windpocken, Masern, Röteln, Keuchhusten, Mumps, Scharlach, Hirnhautentzündung, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A, bakterielle Ruhr, Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose, Durchfall durch EHEC-Bakterien und Kopflausbefall.
Das Merkblatt ist jederzeit auf Anfrage im Sekretariat der Schule in verschiedenen Sprachen erhältlich. Dies betrifft ebenfalls die Hinweise zum Thema Kopflausbefall.
Bei meldepflichtigen Krankheiten sind die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes hilfreich (siehe RKI-Ratgeber).
meldepflichtige_Krankheiten_deutsch , meldepflichtige_Krankheiten_arabisch , meldepflichtige-Krankheiten_englisch , meldepflichtige_Krankheiten_russisch
Sollte Ihr Kind nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen dürfen, etwa wegen Erkrankung, so teilen Sie dies bitte schriftlich mit. Längerfristige Nichtteilnahme bedarf eines ärztlichen Attests.
Wir möchten Eltern und Kinder ausdrücklich ermuntern, zu Fuß zur Schule zu kommen. Sollte Ihr Kind mit dem Roller oder Fahrrad zur Schule kommen, müssen wir Sie darauf hinweisen, dass diese grundsätzlich nicht über den Schulträger gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert sind. Ausgenommen sind Situationen, in denen die Kinder ihr Fahrrad im Rahmen der Verkehrserziehung mitbringen sollen und dazu von den Lehrkräften aufgefordert wurden.
Auf dem Schulgelände stehen ungeachtet dessen Abstellmöglichkeiten für Roller und Fahrräder zur Verfügung. Rollerständer befinden sich im hinteren Bereich des Schulhofs neben dem Eingang zu den Kindertoiletten. Fahrradständer befinden sich im vorderen Bereich des Schulhofs.
Der Fahrrad- und Rollerständer, der sich am hinteren Kellereingang neben dem Aula-Notausgang befindet, soll von den Kindern nicht genutzt werden. Er ist für Pausenaufsichten oder OGS-Mitarbeiter/innen schlecht einsehbar. Daher sollen sich die Kinder während der Pausen- oder OGS-Zeit dort auch nicht aufhalten. Zur Erinnerung für die Kinder dient die rote Linie als Grenze für den Pausenbereich.
Das Anschließen von Rollern oder Fahrrädern am Geländer des Kellereingangs, insbesondere am Aula-Notausgang, ist verboten.
In der Vergangenheit ist aufgefallen, dass viele Kinder ihren Roller oder ihr Fahrrad nicht sicher abschließen oder sogar abstellen, ohne ein Schloss anzubringen. Bitte sprechen Sie als Eltern mit ihrem Kind darüber und üben Sie gemeinsam, wie man einen Roller oder ein Fahrrad sachgerecht abstellt und abschließt.
Ein Leitgedanke unserer Schule ist es, Ihr Kind auf seinem Weg zur Selbstständigkeit zu unterstützen. Zeigen Sie Ihrem Kind, wie es seinen Ranzen packt, seine Pflichtaufgaben sowie andere schulische Aufgaben bewältigt, sich um seine Arbeitsmaterialien kümmert (vollständig und ordentlich halten), alleine ins Schulgebäude und in die Klasse geht und lassen Sie es diese Dinge selbstständig und eigenverantwortlich tun.
Unterstützen Sie Ihr Kind dabei, alle Materialien (Arbeitshefte, Schreibhefte, Stifte…) einsatzbereit zur Verfügung zu haben. Sollte ihr Kind nicht im Ganztag angemeldet sein, sollte es die Hausaufgaben Zuhause erledigen.
Üben Sie mit Ihrem Kind die Küchen-Mathematik:
- Umgang mit Gewichten: Kuchen backen, Obst beim Einkaufen schätzen und nachwiegen, u.ä.
- Umgang mit Geld: Einkaufen
- Uhr lesen lernen, Zeitspannen einschätzen und erfahren
- Umgang mit Längen: Entfernungen abschätzen und messen
Üben Sie mit ihrem Kind Lesen. Das Vorlese-Ritual abends vor dem Einschlafen sollte nun abwechselnd (Eltern – Kind) durchgeführt werden.
Smartwaches/Handys sind der Schule verboten. Falls sie in begründeten Einzelfällen notwendig sind, können sie nach Absprache mit der Klassenlehrkraft mitgebracht werden. Sie sollen in diesem Fall bis zum Ende der letzten Unterrichtsstunde ausgeschaltet im Ranzen verbleiben. Wertsachen der Kinder sind nicht versichert. Sollten Kinder die Uhren verwenden, sammeln die Lehrer die Geräte ein und die Eltern müssen sie nachmittags abholen.