Beurlaubungen in besonderen Fällen (Persönlicher Anlass wie Hochzeit, Todesfall in der Familie; Aktive Teilnahme an Veranstaltungen wie sportlichen Wettkämpfen und künstlerischen/wissenschaftlichen Wettbewerben sowie Veranstaltungen anlässlich nationaler oder religiöser Feiertage; Erholungsmaßnahmen wie Kuraufenthalt) sind durch die Schulleitung zu genehmigen und schriftlich zu formulieren. Der Antrag auf Beurlaubung ist frühzeitig in Papierform oder per Mail an das Sekretariat zu richten, damit eine Bearbeitung fristgerecht möglich ist. Beurlaubungen vor oder im Anschluss an die Ferien sowie an Brückentagen sind nicht möglich.