Bei der Anmeldung zur Grundschule erhalten alle Eltern die „Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. §34 Abs.5 S.2 Infektionsschutzgesetz“ des Gesundheitsamtes der Stadt Bonn. Es gibt Hinweise zu Verhaltensweisen bei meldepflichtigen Krankheiten wie Windpocken, Masern, Röteln, Keuchhusten, Mumps, Scharlach, Hirnhautentzündung, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A, bakterielle Ruhr, Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose, Durchfall durch EHEC-Bakterien und Kopflausbefall.
Das Merkblatt ist jederzeit auf Anfrage im Sekretariat der Schule in verschiedenen Sprachen erhältlich. Dies betrifft ebenfalls die Hinweise zum Thema Kopflausbefall.
Bei meldepflichtigen Krankheiten sind die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes hilfreich (siehe RKI-Ratgeber).
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