Liebe Eltern!
Wie Sie dem Brief des Ministeriums entnehmen konnten, ändert sich nach den Karnevalstagen das Testverfahren an den Grundschulen.
- Getestet werden nach Karneval „lediglich diejenigen, die über keinen vollständigen Impfschutz verfügen bzw. nicht genesen sind“.
- „Die Testungen auf das Coronavirus finden zur Erleichterung für die Familien und zur Entlastung der Grundschulen nicht in den Schulen statt, sondern zuhause, da es gerade jüngeren Kindern mit Unterstützung der Eltern im häuslichen Umfeld einfacher fällt, die Tests ordnungsgemäß durchzuführen. Die hierfür notwendigen Tests erhalten die Eltern bzw. die Kinder über die Schulen.
- Die Schnelltests können zuhause in Ruhe vor dem Gang zur Schule oder schon am Vorabend durchgeführt werden. Die Eltern versichern einmalig schriftlich mit einer Bescheinigung, an dem Testverfahren teilzunehmen und die Tests mit ihren Kindern zuhause durchzuführen.“
- Es „können auch immunisierte Personen weiterhin freiwilligan den Schultestungen teilnehmen, sofern sie dies wünschen“.
- Es gelten auch weiterhin Bescheinigung einer Teststelle (sog. Bürgertest)
Wir werden den Schülerinnen und Schülern jeweils am letzten Schultag der Woche drei Antigen-Selbsttests für die Folgewoche (Montag, Mittwoch, Freitag) mit in den Ranzen geben. Bei einem positiven Ergebnis informieren Sie bitte die Klassenlehrerin und Ihr Kind bleibt natürlich Zuhause. Bei negativen Ergebnissen kommt das Kind in den Unterricht.
Wir bitten Sie hiermit, die beiliegenden Erklärung auszufüllen und bis Mittwoch, 23.2. an die Klassenlehrerin zurückzugeben, damit wir die Ausgabe der Antigen-Schnelltests vorbereiten können.
Vielen Dank für Ihr Mitwirken!
Ihre Esther Stein und Beate Holste