Liebe Eltern,

per Schulmail erhalten wir heute die Information, dass es ab 28.2. ein geändertes Testverfahren geben wird. Im Anhang finden Sie das Anschreiben der Ministerin, mit Bitte um Beachtung. Die Kernaussagen fassen wir Ihnen hier aus der Schulmail zusammen. Zu den Details bezüglich der Umsetzung an unserer Schule werden wir uns noch mit einer gesonderten Mail an Sie wenden, wir haben ja noch Zeit, da die Regelung nach Karneval greift.

Ab Montag, 28. Februar 2022, werden nur noch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich außerhalb der Schule, also in der Regel zuhause, einen Antigen-Selbsttest durchführen. Die Umstellung von dem zweimal wöchentlichen PCR-Pooltestverfahren auf Antigen-Selbsttests geht mit einer Erhöhung der Testhäufigkeit einher.
Immunisierte Personen(geimpft, genesen) müssen nicht mehr getestet werden : “Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können.
Die nicht immunisierten Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule Antigen-Selbsttests, mit denen sie sich montags, mittwochs und freitags vor dem Schulbesuch zu Hause unter Mithilfe ihrer Eltern selbsttesten müssen. Die Tests können sogar schon am Vorabend dort stattfinden. Positiv getestete Kinder müssen das häusliche Umfeld gar nicht erst verlassen und verringern so das Risiko, andere Personen auf dem Schulweg zu infizieren. Die Eltern versichern einmalig die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme der wöchentlich drei Testungen zu Beginn des neuen Testverfahrens und geben ihren Kindern bis zum 28. Februar 2022 eine entsprechende Bescheinigung für die Schule mit. Alternativ kann auch weiterhin die Bescheinigung einer Teststelle über eine negative Antigen-Schnelltest (sog. Bürgertest) vorgelegt werden. Auch ein solcher Bürgertest ist 24 Stunden gültig.
Sollte sich bei einem Kind in der Schule ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion ergeben (z.B. durch Hinweise auf eine unzureichende Testung oder wegen vorhandener Symptome), kann die Schule zu Beginn des Unterrichts eine anlassbezogene Testung mit einem Antigen-Selbsttest vornehmen.
Im Interesse einer Entlastung der Grundschulen, vor dem Hintergrund begrenzter PCR-Testkapazitäten und anlässlich der neuen Bundestestverordnung ist das neue Testverfahren an den Grundschulen zielführend. Durch das Zusammenwirken von Impfungen, Testungen und dem Tragen von Masken ist ein wirksamer Basisschutz weiterhin gewährleistet.

Wir haben nun ein paar Anpassungen vorzunehmen….. zu den Details melden wir uns noch in Ruhe.

Liebe Eltern,

zusätzlich möchten wir Sie informieren, dass wir einen Rohrbruch auf dem Schulgelände haben, an dem heute bereits den ganzen Tag gearbeitet wurde. Daher ist das Wasser abgestellt. Leider wird man heute mit den Reparaturen nicht fertig, so dass auch morgen das Wasser im Schulgebäude abgestellt bleiben wird.

Da das Gebäude der OGS davon nicht betroffen ist, haben wir bereits eine Lösung gefunden.

Hoffentlich konnten Sie den heutigen Tag halbwegs meistern.

Beste Grüße
Beate Holste und Esther Stein